Durch die von der hessischen Landesregierung beschlossenen Lockerungen sind ab sofort auch unsere Sportanlagen wieder für den Vereinsport freigegeben. Hierbei gelten jedoch folgende Auflagen:
Demnach bleibt Wettkampfsport verboten bzw. ist nur im Bereich des Spitzen- und Profisports (unter Auflagen) möglich. Zuschauer sind nicht gestattet.
Ein Sportbetrieb ist ab dem 9. Mai sowohl im Freien als auch in unserer Sporthalle unter strikter Einhaltung der folgenden Abstands- und Hygieneauflagen wieder erlaubt. Das bedeutet: Trainingsbetrieb im Sportverein ist möglich, wenn
- er kontaktfrei ausgeübt wird,
- ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen gewährleistet ist,
- Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei der gemeinsamen Nutzung von Sportgeräten, durchgeführt werden,
- Umkleidekabinen, Dusch und Waschräume sowie Gemeinschaftsräumlichkeiten, ausgenommen Toiletten, geschlossen bleiben,
- der Zutritt zur Sportstätte unter Vermeidung von Warteschlangen erfolgt,
- Risikogruppen im Sinne der Empfehlung des RobertKoch-Institutes keiner besonderen Gefährdung ausgesetzt werden.