VEREINSSPORT in Corona-Zeiten

Die Regelungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie wirken sich in beträchtlicher Art und Weise auch auf den Sport aus.

Ab dem 24. April 2021 wird es dabei komplexer: Liegt die Sieben-Tages-Inzidenz in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt drei Tage in Folge über 100, greift die neu ins Infektionsschutzgesetz (IfSG) aufgenommene "Bundesnotbremse", mit der auch starke Einschränkungen für den Sport verbunden sind.

Weitere Informationen gibt auf der Website vom Landesportbund Hessen