(KEIN) VEREINSSPORT in Corona-Zeiten

Vom 2. November an ist der Freizeit- und Amateursportbetrieb (mit Ausnahme des Individualsports allein, zu zweit oder mit dem eignen Hausstand) auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen verboten. Der Sportplatz und die Sporthalle können daher nicht mehr für sportliche Aktivitäten genutzt werden.